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Fiskus nascht am Verkauf von Desinfektionsmitteln kräftig mit

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Desinfektionsmittel / Foto: freepik

Alkoholsteuer könnte für Apotheken zur Falle werden

Die Sorge vor dem Coronavirus lässt die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln auf Alkoholbasis in die Höhe schnellen.

Mittlerweile melden die Anbieter massive Lieferengpässe. In Handelsgeschäften oder Drogeriemärkten sind die Mittel so gut wie ausverkauft.

Dieser Mangel hat viele Apotheken veranlasst, die Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Händedesinfektion für ihre Privatkunden in Eigenregie herzustellen. Dies geschieht meist auf Basis von 95-prozentigem unvergälltem Alkohol. Allerdings müssen die Apotheken dabei die Steuergesetze zur Inverkehrbringung von Alkohol beachten. Sonst kann es im Nachhinein für sie ziemlich teuer werden. Der Haken dabei ist nämlich die Alkoholsteuer.

Informationskampagne für Apotheken

Wie der NÖ Wirtschaftspressedienst erfahren hat, kontaktieren die Zollämter zurzeit die Geschäftsführer der Apotheken und machen sie darauf aufmerksam, dass zur Herstellung von Desinfektionsmitteln nur versteuerter Alkohol verwendet werden darf. Sollte es zu Engpässen bei versteuertem Alkohol kommen und würde zur Herstellung von Desinfektionsmitteln unversteuerter Alkohol verwendet und vertrieben, käme es zu einer Nachversteuerung, macht der Fiskus aufmerksam. Mit der Informationskampagne sollen die Apotheken vor bösen Überraschungen geschützt werden.

Apotheken verwenden in der Regel zur Herstellung von Desinfektionsmitteln als Ausgangsbasis 95-prozentigen, unvergällten (zum Verzehr geeigneten) Alkohol, weil er auch bei vielen Arzneimitteln zum Einsatz kommt und deshalb in der Regel in größeren Mengen vorrätig ist. Allerdings hat das Coronavirus auch hier die Situation verändert: Über den Großhandel kann man derzeit keinen versteuerten Alkohol beziehen. Er ist ausverkauft.

12 Euro Alkoholsteuer pro Liter

Steuerlich gilt, dass für einen Liter reinen, unvergällten Alkohol zwölf Euro Alkoholsteuer anfallen. Kauft ein Kunde in einer Apotheke zum Beispiel einen halben Liter Desinfektionsmittel mit 70-prozentigem Alkoholanteil, fallen allein 4,20 Euro Alkoholsteuer an. Zur Alkoholsteuer kommen dann noch die Leistungen der Apotheke und 20 Prozent Umsatzsteuer.

Da Apotheker über Ein- und Verkauf von Alkohol genau Buch führen müssen, fallen Verkäufe von unvergälltem Alkohol ohne Verrechnung der Alkoholsteuer sofort auf. Hat der Apotheker seinen Privatkunden diese Steuer nicht verrechnet, muss er die Nachversteuerung aus der eigenen Tasche bezahlen. Zu den Gewinnern des aktuellen Desinfektionsmittel-Hypes zählt in jedem Fall der österreichische Fiskus. Denn dieser erhält die Alkoholsteuer in jedem Fall, entweder vom Endverbraucher oder vom Apotheker.


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