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Wiener Neustadt: keine Kontrollen in Kurzparkzonen

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Kurzparkzonen werden bis zum kompletten Wiederhochfahren der Wirtschaft nicht kontrolliert.

Trotz der Wiedereröffnung der ersten Geschäfte per 14. April setzt die Stadt Wiener Neustadt die Kontrollen der innerstädtischen Kurzparkzonen weiterhin aus. Diese starten erst wieder, wenn ein komplettes Wiederhochfahren der Wirtschaft gegeben ist.

Parkraum für Kunden freihalten

Die Stadt Wiener Neustadt bittet Bedienstete der Innenstadt und andere Dauerparker eindringlich, dennoch außerhalb der Kurzparkzonen zu parken, um den Parkraum für die Kundinnen und Kunden freizuhalten. Dies wird seitens der Parkraumbewirtschaftung auch permanent kontrolliert. Bei zu vielen Übertretungen wird die Bezahlung der Gebühren wieder kontrolliert.

In den Kurzparkzonen in der Innenstadt wird seit Dienstag, 17. März 2020, nicht mehr kontrolliert. Die Bezahlung der Gebühr ist somit nicht notwendig.


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