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Wiener Neustadt: neue Info-Offensive im Umweltbereich

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Franz Dinhobl / Norbert Horvath / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Pürer

Informationen zum Grundwasserspiegel und zur Baumschutz-Verordnung

Ab sofort werden auf der Website der Stadt Fakten zum aktuellen Grundwasserstand veröffentlicht. In den nächsten Wochen folgen noch Inhalte bezüglich der Baumschutzverordnung.

Die Stadträte Franz Dinhobl und Norbert Horvath zu der Initiative: „Der Umweltbereich ist der Stadt Wiener Neustadt schon seit vielen Jahren ein großes Anliegen, was sich auch an der Vielzahl von Maßnahmen ablesen lässt. Einer der wesentlichsten Schritte in diesem Zusammenhang war die Baumschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet, die einerseits Baumfällungen verhindert und andererseits bei unbedingt notwendigen Ersatzpflanzungen vorsieht. Dies wollen wir nun transparent und für alle Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich machen. Da unser Grundwasser momentan sehr tief ist und wir hier mit vielen Anfragen konfrontiert sind, haben wir diese Thematik ebenfalls in unsere Informatonsoffensive mit aufgenommen.“

Der Grundwasserstand

Das Grundwasser der Stadt Wiener Neustadt ist permanenten Schwankungen unterworfen, da es von der Schmelzwassersituation in den Bergen (Schneeberg-Rax-Gebiet) abhängig ist. Derzeit befinden sich alle Pegel auf extrem niedrigen Niveau, was auch an den Teichen im Westen der Stadt (Föhren-, Anemonen- und Achtersee) ersichtlich ist.

Der für Wiener Neustadt relevante Messpunkt des Landes NÖ befindet sich beim Heizhaus. Der aktuelle Messwert (Stand: 17.4.2020) beträgt dort 259,661 müA (Meter über der Adria). Der absolute Tiefstand, der dort gemessen wurde, lag am 10. April 1972 bei 257,39 müA. Ab sofort finden Sie die aktuellen Messwerte an verschiedenen Stellen bzw. auch Verlaufstabellen auf der Website der Stadt Wiener Neustadt.

Die Baumschutzverordnung

Der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt beschloss in seiner Sitzung am 21. Oktober 2019 eine Baumschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet. Die Verordnung stellt alle Bäume mit einem Stammumfang von mindesten 50 cm auf öffentlichem Grund unter Schutz.

Ausgenommen sind nur:

a) Wald im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen (z. B. Föhrenwald)
b) Bäume, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen entfernt werden müssen
e) Bäume auf Friedhöfen
c) Bäume, die aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen unter Schutz gestellt wurden
d) Bäume im Bereich von Leitungstrassen und im Umfeld von Grabeinfassungen

Unter Schutz stehende Bäume sind von den Verboten nur dann ausgenommen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

a) Der betreffende Baum ist aufgrund seines Zustandes nicht mehr schützenswert; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist (z. B. Krankheit Eschensterben).
b) Das Interesse an der Erhaltung des Baumbestandes erfordert die Entfernung eines Teiles des Bestandes.
c) Durch den Baum werden die Lebensraumbedingungen von Menschen unzumutbar verschlechtert; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Aufenthaltsräume und Hausgärten unzumutbar beschattet werden.
d) Der Baum gefährdet durch seinen Wuchs oder Zustand den Bestand von baulichen Anlagen, fremdes Eigentum oder die körperliche Sicherheit von Personen
e) Das öffentliche Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens (z. B. Straßen- oder Verkehrsprojekte) überwiegt bedeutend das Interesse an der Erhaltung des Baumbestandes.

Ersatzpflanzungen vorgesehen

Wird ein unter Schutz gestellter Baum entfernt, so sind für jeden Baum der gefällt, ausgegraben, ausgezogen, ausgehauen, entwurzelt oder sonst wie entfernt wird, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Das Ausmaß der Ersatzpflanzung bestimmt sich derart, dass für jeden entfernten, geschützten Baum DREI neue Bäume zu pflanzen sind.

In Zukunft werden Fällungen und Ersatzpflanzungen, wie sie derzeit im Baumkataster der Stadtgartenverwaltung dokumentiert und festgehalten werden, auf der Stadt-Homepage öffentlich zugänglich gemacht. Die grafische und inhaltliche Umsetzung soll in den nächsten Wochen erfolgen.


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