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Strengere Regeln für e-Scooter-Verleih in Wiener Neustadt

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e-Scooter Verleih / Foto: Stadt Wiener Neustadt/Weller

Nach Beschwerden über unsachgemäß abgestellte Scooter ergreift die Stadt nun Maßnahmen

Die Stadt Wiener Neustadt regelt den Verleih von e-Scootern im Stadtgebiet neu: vordefinierte Abstellflächen, begrenzte Anzahl, Ansprechperson für Beschwerden und hinterlegte Kaution des Betreibers.

Der bisherige Vertrag mit dem Betreiber-Unternehmen „BIRD“ wird aufgekündigt und einer Neufassung unterzogen, in dem es nun mehr strengere Auflagen zur Vermeidung von Beschwerden aus der Bevölkerung wegen unsachgemäß abgestellten Scootern gibt. Ein diesbezüglicher Beschluss wird in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst.

“Generell müssen Verkehrsbehinderungen vermieden werden”

„Mit dem e-Scooter-Verleih starteten wir 2021 eine kostengünstige Methode, um innerstädtisch von A nach B zu kommen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun zu können. Die e-Scooter sind besonders bei jungen Menschen sehr beliebt und werden auch häufig genutzt. Leider haben sich in dieser Zeit auch Beschwerden gehäuft, was die Abstellung der e-Scooters betrifft. Gehsteige oder Einfahrten sind keine Abstellflächen und generell müssen Verkehrsbehinderungen vermieden werden! Um das weitere sichere Verwenden der Scooter gewährleisten zu können, mussten wir mit dem Betreiber-Unternehmen ‚BIRD‘ neue Bestimmungen aufsetzen, besonders im Hinblick auf die Abstellung der Scooter und in weiterer Folge die Entfernung bei Nicht-Einhalten dieser Richtlinien“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger, Infrastruktur-Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl und Gemeinderat LAbg. Philipp Gerstenmayer für die bunte Stadtregierung.

Das sind die neuen Regeln

  • Abstellung im inneren Stadtbereich: Die Stadt Wiener Neustadt stellt bestimmte Abstellflächen zur Verfügung. Das Ausleihen, Zurückgeben und Ausbringen durch „BIRD“ ist daher nur an diesen Verleihstationen möglich. Diese werden im unmittelbaren Umfeld von Radabstellanlagen sein.
  • Abstellung im äußeren Stadtbereich: Hier wird ein System mit Verboten der Aufstellung und Abstellung an bestimmten Punkten eingeführt. Nicht gestattet ist hinkünftig die Abstellung am Gehsteig, in Kreuzungsbereichen und in Einfahrten/Zugängen. Bevorzugt werden auch hier Radabstellanlagen.

Neue Verpflichtungen für „BIRD“

„BIRD“ muss für die Stadt, die Polizei, sowie die Bürgerinnen und Bürger eine firmeninterne Ansprechperson für Beschwerden bekanntgeben. Der Kontakt muss per Mail, telefonisch, über die „BIRD App“ oder die Homepage erfolgen können. Die Kontaktdaten werden an jedem Scooter ersichtlich sein.

Weiters wurde festgelegt, dass „BIRD“ eine Kaution in der Höhe von 8.000,- Euro hinterlegen muss. Bei unsachgemäß abgestellten Scootern, die von „BIRD“ nicht innerhalb von 5 Stunden (werktags, 8 – 20 Uhr) entfernt wurden, erfolgt die Entfernung durch die Stadt Wiener Neustadt. Dafür werden von der Kaution 200,- Euro einbehalten. Die Kaution darf 1.000,- Euro nie unterschreiten und muss dann wieder aufgefüllt werden.

Mit dem neuen Vertrag verliert der „BIRD“ das Exklusiv-Recht, neue Anbieter können jeweils bis 1. September 2024 bei der Stadt ihr Interesse bekunden. Die neue Vereinbarung gilt ab 14 Tage nach dem Gemeinderatsbeschluss. Dieser soll in der Sitzung am 15. April erfolgen.


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